Voraussetzungen für die Anmietung eines Fahrzeugs

 

 

- Mindestalter des Fahrers - 23 Jahre;

- Besitz eines gültigen Führerscheins seit mindestens zwei Jahren;

- Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis);

- Verlassen des Staatsgebiets mit dem Fahrzeug nur mit Zustimmung des Personals der Firma Go2 Rent-A-Car;

- Eventuelle Verkehrsstrafen und Bußgelder sind vom Mieter zu bezahlen;

- Im Falle eines Zusammenstoßes ist der Mieter verpflichtet, die Polizei vor Ort zu rufen und unverzüglich das Personal der Firma Go2 Rent-A-Car davon zu verständigen;

- Der Mieter ist verpflichtet, den ganzen angerichteten Schaden zu ersetzen, wenn er im Falle eines Zusammenstoßes die Polizei nicht gerufen hat;

- Vollkaskoversicherung zu 100%;

- Alle Fahrgäste sind versichert;

- Der Treibstoffverbrauch ist nicht in den Mietpreis eingerechnet (das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben);

- Im Falle eines Defekts wird ein anderes Fahrzeug vor Ort zur Verfügung gestellt.

 

Das gemietete Fahrzeug darf nicht geführt und verwendet werden

 

- unter dem Einfluss von Alkohol, Beruhigungs-, Rausch- und  Schlafmitteln oder sonstigen Medikamenten;

- zu gesetzwidrigen Zwecken (z.B. für die Begehung von Straftaten, Zoll- und Devisenordnungswidrigkeiten etc.);

- für den bezahlten Transport von Reisenden und Waren;

- zu Wettkampfzwecken jeder Art, Geschwindigkeitstest oder Rennen;

- für den Antrieb oder für das Ziehen von anderen Fahrzeugen, Anhängern oder irgendwelchen Gegenständen;

- für die Fahrerausbildung.

 

Der Mieter des Fahrzeugs ist dazu verpflichtet:

 

- das gemietete Fahrzeug nicht mit Personen oder Gegenständen zu belasten, die das zulässige Gesamtgewicht überschreiten;

- mit dem gemieteten Fahrzeug die Grenze der Republik Serbien ohne Zustimmung von Go2 Rent-A-Car nicht zu passieren;

- die Kosten für den Treibstoffverbrauch zu tragen;

- für die Verlängerung der vereinbarten Dauer der Fahrzeugnutzung die Zustimmung von Go2 Rent-A-Car spätestens 48 Stunden vor dem Ablauf der Frist für die Rückgabe des Fahrzeugs einzuholen;

- die Benutzung des Fahrzeugs gleich einzustellen, wenn der Kilometerzähler während der Benutzung kaputtgegangen ist, und Go2 Rent-A-Car unverzüglich über das Defekt des Kilometerzählers zu verständigen;

- das Fahrzeug ordentlich zu halten und während der Benutzung dafür Sorge zu tragen;

- das gemietete Fahrzeug innerhalb der vereinbarten Fist oder auf Verlangen von Go2 Rent-A-Car auch früher zurückzugeben;

- das gemietete Fahrzeug nur für eigenen Bedarf zu benutzen und es nicht an Dritte zu vermieten oder zu verleihen;

- alle gegen Ihn im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs verhängten Geldbußen, die durch sein persönliches Verschulden verursacht sind, zu bezahlen (Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften);

- Im Falle eines Verkehrsunfalls die Interessen von Go2 Rent-A-Car und ihrer Versicherungsgesellschaft zu schützen, indem er:

a) die Namen und Adressen der Teilnehmer am Verkehrsunfall und der Zeugen notieren wird;

b) das beschädigte Fahrzeug nicht verlassen wird, bis er es von der Unfallstelle entfernt und gesichert hat;

b) Go2 Rent-A-Car unverzüglich über den Schaden verständigen wird, auch wenn der Schaden gering ist;

c) im Falle einer größeren Beschädigung am Fahrzeug oder wenn es im Verkehrsunfall verletzte Personen gibt (sogar dann, wenn das Verschulden anderer Teilnehmer am Verkehrsunfall ersichtlich ist) die Beamten der Verkehrspolizei gleich rufen und ihr Ankommen zwecks Vornahme einer amtlichen Inaugenscheinnahme abwarten wird

d) einen schriftlichen Bericht über den Verkehrsunfall der Firma Go2 Rent-A-Car erstatten wird.

 

Versicherung

 

Bei der Benutzung des gemieteten Fahrzeugs ist der Mieter gemäß gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsregeln gegenüber Dritten gesetzlich haftpflichtversichert und das Fahrzeug gegen Brand und Diebstahl versichert. Die Versicherung gegen den Fahrzeugdiebstahl gilt nicht, wenn der Mieter seinen Führerschein oder den Schlüssel verloren hat. NICHT GEDECKT von der Versicherung sind Schäden im Inneren des Fahrzeugs, Beschädigungen der Reifen und Räder, gebrochener und/oder verloren gegangener Schlüssel, Schäden, die durchs Tanken der falschen Treibstoffart entstanden sind und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurden. Alle aufgeführten Beschädigungen werden in vollem Umfang zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zusammenstoßes beteiligt sich der Mieter mit 20% an der Schadensbehebung, wenn die Verkehrspolizei seine Verantwortung für den Zusammenstoß festgestellt hat. Der Mieter haftet für den Schaden, der am Fahrzeug während der Benutzung durch ihn entstanden ist, sowie für den Schaden, der durch die Nicht-Benutzung des Fahrzeugs während der Dauer der Reparatur entstanden ist, wenn durch sein Verschulden zur Beschädigung des Fahrzeugs gekommen ist. Der Betrag des durch die Nicht-Benutzung des Fahrzeugs entstandenen Schadens wird aufgrund des Betrags des Pauschalpreises für die Anmietung des Fahrzeugs für einen Tag nach der gültigen Preisliste ermittelt. Bei dem Abschluss des Mietvertrags kann sich der Mieter gegen die genannten Schäden durch die Einzahlung der in der gültigen Preisliste ausgewiesenen Tagesprämie für die Fahrzeugversicherung versichern lassen.  Ungeachtet des eventuell abgelösten Schadenswertes haftet der Mieter für den Schaden am Fahrzeug,

- den er unter dem Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln angerichtet hat;

- wenn dieser Schaden vorsätzlich oder wegen grober Fahrlässigkeit verursacht wurde;

- wenn er zum Zeitpunkt des entstandenen Schadens nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war.

Sollte der Mieter gegen irgendwelche Bestimmungen oder Bedingungen verstoßen, so ist er verpflichtet, der Firma Go2 Rent-A-Car den eventuellen daraus entstandenen Schaden, dessen Umfang von Go2 Rent-A-Car festgestellt wird, zu ersetzen.

 

 

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